AGB
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Absagen bzw. Vertragsrücktritte sind schnellstmöglich mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, können anfallende Kosten sowie der Verdienstausfall zu 100% auf den Veranstalter/Auftraggeber umgelegt werden. Die Gage wird auch bei Ausfall oder vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung fällig. Dies gilt nicht, wenn die Buchung mind. zwei Monate vor dem geplanten Termin abgesagt wird oder der DJ für den geplanten Termin eine andere Veranstaltung verbuchen kann, sodass kein Verdienstausfall vorliegt. Bei Vertragsrücktritten von weniger als sieben Tagen werden umgehend 50% der vereinbarten Rechnungssumme fällig. Bei Absagen unter drei Tagen vor der Veranstaltung werden umgehend 100% der vereinbarten Rechnungssumme fällig. Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber zu einem Ersatz-Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt.
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Für einen technischen Ausfall ist der DJ nicht haftbar. Der DJ sorgt bei einem Ausfall seiner Person für einen angemessenen Ersatz-DJ. Eventuell entstehende Mehrkosten hat der DJ zu tragen.
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Bei Schäden an der eingesetzten Technik, die grob oder fahrlässig durch den Veranstalter/Auftraggeber oder seine Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter/Auftraggeber.
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Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter/Auftraggeber. (Gilt nur für öffentliche, nicht für private Veranstaltungen.)
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Die vereinbarte Gage ist nach Beendigung der Veranstaltung vor Ort in bar oder spätestens nach acht Tagen per Überweisung zu entrichten. Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
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Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung obliegt ausschließlich dem DJ.
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Spotify oder andere Streamingdienste können durch den DJ nicht genutzt werden, da diese nicht für die gewerbliche Nutzung bestimmt sind.
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Für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar während oder im Anschluss an eine Veranstaltung entstehen, übernimmt „Holger Dähling – Eventservice“ keine Haftung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
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Der Veranstalter/Auftraggeber hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Für Personen- und Sachschäden, die durch Vandalismus, mutwillige Zerstörung oder unsachgemäße elektronische Stromversorgung zustande kommen, übernimmt der Veranstalter/Auftraggeber die volle Haftung. Sofern der DJ durch nicht von ihm verantwortete Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter/Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Veranstalter/Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
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Der Veranstalter/Auftraggeber stellt dem DJ (plus evtl. max. einem Techniker) Essen und alkoholische/alkoholfreie Getränke im Rahmen des Üblichen zur Verfügung. Andere Spesen sind separat abzurechnen.
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Für das Ein- und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größerer Entfernung zum Veranstaltungsort ist für das Ein- und Ausladen des Equipments vom Veranstalter/Auftraggeber ein Helfer zu stellen. Ein PKW-Parkplatz und bei größeren Veranstaltungen zusätzlich ein Anhänger-Parkplatz in der Nähe des Veranstaltungsortes ist vom Veranstalter/Auftraggeber zu gewährleisten.
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Der Veranstalter/Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass dem DJ ausreichend Platz und Mobiliar (z. B. Tisch, Stühle) zur Verfügung gestellt werden. Der Veranstalter/Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom-Anschlussmöglichkeiten je nach Bedarf. Der Arbeitsplatz des DJ’s darf nicht dreckig oder uneben sein. Der Veranstalter/Auftraggeber stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Sollte die Leistung des DJ’s aus einem dieser Gründe nicht erbracht werden können, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig.
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Eine Anfrage an Holger Dähling – Eventservice ist immer unverbindlich. Eine verbindliche Buchung wird schriftlich oder mündlich bestätigt.
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Alle vom Veranstalter/Auftraggeber übermittelten Daten werden nur für die eigene Verwendung gespeichert und nicht an Dritte übergeben.
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Video- und/oder Fotoaufnahmen werden nur in beiderseitigem Einverständnis veröffentlicht.
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Sollten einzelne Teile oder Formulierungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
